AGB
 
   
   
 

 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Akzeptierung Ihrer Buchung entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen und der Firma Hazelwood. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Buchung und daher bitten wir Sie, diese aufmerksam zu lesen.

 

2. Anmeldung

Buchungen können sie schriftlich (per Brief, Fax oder e-mail) telefonisch oder persönlich vornehmen. Durch die Buchung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Hazelwood an. Diese werden damit Bestandteil des Vertrages.

3. Vertragsgegenstand

Die Firma Hazelwood verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewählten Aktivität die Leistungen zu erbringen, die per Prospekt bzw. Preisliste angeboten werden. Sonderwünsche können gegen Absprache Berücksichtigung finden. Anfallende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

 

4. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Firma Hazelwood zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und die Firma Hazelwood wirksam.

 

5. Preise

Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Preisliste. Sonderwünsche oder individuelle Arrangements unterliegen gesonderten Preisabsprachen.

Die Preise verstehen sich in EURO.

 

6. Zahlungsbedingungen

Bei Buchungen einer Aktivität gelten die folgenden Fristen und Zahlungsmodalitäten :

- Buchungen 14 Tage vor Beginn der ausgewählten Aktivität

– 30 % Anzahlung, mindestens aber € 50,--.

  • Kurzfristige Anmeldung – 50 % Anzahlung, mindestens aber € 100,--

Die Restbeträge sind vor Beginn der Aktivität zu entrichten.

Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Firma Hazelwood die Leistung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Fällige Stornogebühren sind im Folgenden geregelt.

 

7. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Kunden

Ein Rücktritt Ihrerseits von einer gebuchten Aktivität erfolgt immer nur schriftlich.

Eine Stornierung ist mit den folgenden Kosten verbunden :

- bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn                                    pauschal € 20,-

- 14 – 29 Tage vor Aktivitätsbeginn                                 5 %, aber mindestens € 25,-

- 7 – 13 Tage vor Aktivitätsbeginn                                   15 %, aber mindestens € 35,-

- 1- 6 Tage vor Aktivitätsbeginn                                      50 %, aber mindestens € 50,-

 

Wenn die Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde zu spät oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Pauschalpreises. Mehrkosten, welche durch Verschiebung oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Erfolgt eine Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Stornierungskosten in Kraft.

8. Stornierung oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Aktivitätsbeginn

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig stornieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivität umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Stornierungskosten gemäss Ziffer 7 in Kraft.

Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich macht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

 

9. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss

Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände ( höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken ) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmäderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

10. Aktivitäten

Während der Aktivitäten ist den Anweisungen des Personals der Firma Hazelwood unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung wird die Haftung vollkommen ausgeschlossen.

Selbständige Aktivitäten ohne Anleitung oder Begleitung erfolgen immer auf eigene Gefahr.

Die Firma Hazelwood verpflichtet sich, die Anlagen und Materialien regelmäßig zu überprüfen und zu warten. Sollte es trotzdem zu Schäden kommen, die durch nicht sichtbare Materialfehler oder –ermüdung zustande kommen, wird sämtliche Haftung ausgeschlossen.

Bei den Aktivitäten im Freien wird insbesondere auf den Haftungsausschluss durch höhere Gewalt hingewiesen.

11. Abbruch der Aktivität durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Anfallende Zusatzkosten trägt der Kunde.

 

12. Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Vorraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über eventuelle gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht eines jeden Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters und des Personals der Firma Hazelwood Folge zuleisten.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt oder Weisungen nicht Folge geleistet, behält sich der Veranstalter vor, den Kunden von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität, gelten die Stornobestimmungen. Bei Ausschluss nach Beginn besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung.

 

13. Versicherung

Teilnehmer sind durch die Firma Hazelwood nicht versichert. Daher muss jeder Teilnehmer selbst kranken- und unfallversichert sein, da bei den sportlichen Aktivitäten Unfälle nicht ausgeschlossen werden können und der Veranstalter hierfür keine Haftung übernimmt.

 

14. Beanstandungen

Beanstandungen oder Schäden sind dem Veranstalter, bzw. dem Personal der Firma Hazelwood sofort zu melden und schriftlich niederzulegen, wenn sie nicht während des Programms zu Ihrer Zufriedenheit behoben werden können. Daraus entstehende Schadensersatzansprüche sind spätestens 1 Woche nach Beendigung der Aktivität der Firma Hazelwood zu melden. Später eingereichte Ansprüche verfallen.

 

15. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten.

Bei verschuldetem Ausfall kann die Firma Hazelwood innerhalb einer angemessenen Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.

Bei verschuldetem Ausfall haftet die Firma Hazelwood nur bis zum bezahlten Preis der gebuchten Aktivität und nur für den unmittelbar entstandenen Schaden.

Bei vermittelten Aktivitäten, die Mitarbeiter der Firma Hazelwood nicht durchführen, wird keine Haftung übernommen.

Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen entstehen.

 

16. Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Hazelwood unterliegen deutschem Recht.

 

17. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Korbach.